Obhutspflicht von Mietern: Rechte,
Pflichten und verantwortungsvolle Nutzung

Bedeutung der Obhutspflicht für Mieter

Die Obhutspflicht bildet die Grundlage eines geordneten Mietverhältnisses. Sie verpflichtet Mieterinnen und Mieter, die Mietsache pfleglich zu behandeln und Schäden zu vermeiden. Wir erläutern hier, was sie umfasst und wie sie sich auf den Alltag auswirkt. Im Kern bedeutet Obhutspflicht den vertragsgemäßen Gebrauch, den sorgfältigen Umgang mit Ausstattung und gemeinschaftlichen Bereichen sowie umsichtiges Heizen und Lüften zur Vermeidung von Feuchte- und Schimmelschäden. Ebenso gehören die unverzügliche Anzeige von Mängeln und Störungen, die Beachtung technischer Hinweise sowie die Abwehr drohender Schäden zu ihren Kernelementen. Dazu zählen etwa das Schließen von Wasserhähnen bei Abwesenheit, das sachgerechte Betreiben von Elektrogeräten und das Sichern der Wohnung gegen Witterungseinflüsse.

Die Obhutspflicht steht in einem ausgewogenen Verhältnis zu den Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten des Vermieters. Während die grundlegende Instandsetzung und Beseitigung von Mängeln grundsätzlich dem Vermieter obliegen, wahren wir als Mieter unsere Rechte, indem wir Mängel melden und Zugang zu Prüf- und Reparaturterminen ermöglichen; zugleich erfüllen wir unsere Pflichten durch schonenden Gebrauch und, soweit wirksam vereinbart, die Übernahme kleiner Instandhaltungen. Eine verlässliche Wahrnehmung der Obhutspflicht schützt unsere eigenen Interessen, erhält den Wert der Immobilie und fördert ein vertrauensvolles Miteinander.

vertrag mit pflichten

Das sagen unsere Kunden

symbolbild für eine vertragsanpassung

Was die Obhutspflicht umfasst

Mit der Obhutspflicht verpflichten sich Mieter, die Mietsache schonend und vertragsgemäß zu nutzen, Schäden zu vermeiden und erkennbaren Gefahren vorzubeugen. Wir unterscheiden dabei zwischen dem schlichten, alltäglichen Sorgfaltsmaßstab – etwa vorsichtiges Öffnen und Schließen von Fenstern, pfleglicher Umgang mit Bodenbelägen und Armaturen – und besonderen Situationen, in denen Mieter aktiv handeln müssen, zum Beispiel bei Frostgefahr, Wasserschäden oder Schimmelrisiko. Die Obhutspflicht bedeutet jedoch nicht, dass Mieter die Wohnung instand halten müssen; für die Instandhaltung ist grundsätzlich der Vermieter verantwortlich. Unsere Aufgabe als Mietende ist es, durch sorgfältige Nutzung und rechtzeitige Meldungen beizutragen, dass Schäden gar nicht erst entstehen oder sich nicht vergrößern.

Vertragsgemäßer Gebrauch und sorgfältige Nutzung der Mietwohnung

Als Mieter ist es unerlässlich, die Wohnung vertragsgemäß und mit der notwendigen Sorgfalt zu nutzen. Das bedeutet zunächst, die Räume ausschließlich zu den im Mietvertrag vereinbarten Wohnzwecken zu verwenden, die Hausordnung zu respektieren und ein Rücksichtnahme gegenüber den Nachbarn sicherzustellen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das richtige Lüften und Heizen, insbesondere in stark beanspruchten Bereichen wie Küche und Bad. Dadurch lassen sich Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung effektiv vermeiden. In der kalten Jahreszeit sorgt eine angemessene Beheizung zudem dafür, dass Wasserleitungen geschützt bleiben.

Mieter sollten außerdem sorgfältig mit Einbauten und Ausstattungen wie Fensterbeschlägen, Sanitäranlagen, Kochfeldern und Bodenbelägen umgehen. Beschädigungen durch eigene Nutzung, Familienangehörige, Gäste oder beauftragte Dienstleister sind zu vermeiden. Schlüssel sind sicher aufzubewahren, Verluste unverzüglich zu melden und eigenmächtige bauliche Veränderungen zu unterlassen.

Auch beim Halten von Haustieren gilt: Es sollte nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen erfolgen und stets so, dass sowohl die Substanz der Wohnung als auch der Hausfrieden gewahrt bleiben.

Eine verantwortungsbewusste Nutzung schützt nicht nur das Mietobjekt, sondern fördert auch ein harmonisches Miteinander im Haus – zum Vorteil aller Beteiligten.

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Instandhaltung: Zuständigkeiten von Vermieter und Mieter

Die Verantwortung für die Instandhaltung und Instandsetzung der Mietwohnung liegt grundsätzlich beim Vermieter. Schäden oder Verschleiß, die nicht durch den Mieter verursacht wurden, müssen daher vom Vermieter behoben werden. Als Mieter sollten Sie Mängel unverzüglich melden und den Zugang für Besichtigungen, Reparaturen oder Wartungsarbeiten nach vorheriger Ankündigung ermöglichen.

Kleinreparaturen können vertraglich wirksam auf den Mieter übertragen werden, wenn sie Gegenstände betreffen, die regelmäßig genutzt werden – etwa Lichtschalter, Wasserhähne oder Fenstergriffe. Dabei müssen sowohl eine angemessene Obergrenze pro Reparatur als auch eine jährliche Gesamthöchstgrenze festgelegt sein. Überhöhte oder unklare Regelungen sind rechtlich unwirksam.

Auch Schönheitsreparaturen, wie das Streichen von Wänden oder Decken, fallen ohne ausdrückliche und wirksame Vereinbarung in der Regel in die Verantwortung des Vermieters. Enthält der Mietvertrag eine gültige Übertragung der Schönheitsreparaturen, sind diese fachgerecht durchzuführen – dabei gelten aktuelle rechtliche Vorgaben, starre Fristenpläne oder Quotenabgeltungsklauseln sind meist unwirksam. Wartungspflichten für technische Anlagen in der Wohnung, beispielsweise Gasthermen, liegen grundsätzlich beim Vermieter. Nur bei klaren und rechtlich zulässigen Vereinbarungen kann der Mieter Aufgaben wie Terminorganisation oder die Kostentragung übernehmen, sofern diese wirksam als Betriebskosten oder Nebenpflichten vereinbart wurden.

Eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten schützt beide Seiten und sorgt dafür, dass die Wohnung langfristig in einem gepflegten Zustand bleibt.

Melde-, Duldungs- und Schadensminderungspflichten

Als Mieter sind Sie verpflichtet, Mängel oder Störungen, die den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung beeinträchtigen oder Schäden erwarten lassen, unverzüglich zu melden. Dazu zählen zum Beispiel Wasseraustritt, undichte Fenster, Ausfall von Heizung oder Warmwasser, Defekte an elektrischen Anlagen, Schädlingsbefall oder sichtbare Schimmelbildung. Zudem sind zumutbare Sofortmaßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen, etwa das Absperren von Wasser, Lüften bei Kondensationsfeuchtigkeit oder provisorisches Sichern von Gegenständen, sofern keine unmittelbare Gefahr besteht. Notwendige Instandhaltungs- oder Modernisierungsarbeiten des Vermieters sind nach rechtzeitiger Ankündigung zu dulden. Dabei sollten Mieter Zugang gewähren und bei der Terminplanung mitwirken.

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vermieterin mit schlüssel

Wohnungsrückgabe und Beendigung des Mietverhältnisses

Beim Auszug ist die Wohnung termingerecht, vollständig geräumt und besenrein zurückzugeben. Alle Schlüssel sind zu übergeben, und von uns verursachte übermäßige Abnutzung ist zu beseitigen. Normale Gebrauchsspuren sind hinzunehmen.

Der Zustand der Wohnung sollte mittels Übergabeprotokoll und Fotos dokumentiert werden. Restarbeiten und eigenverantwortlich vorgenommene Veränderungen sind transparent zu regeln. Sind Schönheitsreparaturen wirksam übertragen, müssen diese fachgerecht durchgeführt werden; andernfalls besteht keine Verpflichtung. Offene Mängel oder Schäden sollten transparent besprochen werden, um zügige Lösungen zu ermöglichen.

Faire Regeln für alle Parteien

Die Obhutspflicht erfüllt der Mieter durch achtsamen Umgang mit der Wohnung, frühzeitiges Erkennen von Risiken und unverzügliche Meldung von Mängeln. Der Vermieter bleibt für Instandhaltung und Instandsetzung verantwortlich, während sorgfältiges Verhalten und Kooperationsbereitschaft der Mieter den langfristigen Erhalt der Mietsache sichern.

So wird ein reibungsloser Ablauf im Mietverhältnis gefördert, Konflikte vermieden und Rechtssicherheit gewahrt.

Hinweis: Dieser Überblick ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Streitfragen empfiehlt es sich, den Mietvertrag zu prüfen und fachkundigen Rat einzuholen.

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